AZF Hannover – Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge

AZF Hannover – Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge

Aktuelles

Meldung vom Mittwoch den 18.05.2022
Videos zur 3+2-Regelung und den Schwierigkeiten in der Praxis

Meldung vom Montag den 16.05.2022
Schreiben von BMI und BMAS zur Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter

Meldung vom Montag den 16.05.2022
Ukraine: Studium auch ohne Vorlage einer Hochschulberechtigung möglich

Meldung vom Freitag den 13.05.2022
Neue Informationen zu Antragstellung SGB II und Arbeit für ukrainische Geflüchtete

Meldung vom Freitag den 6.05.2022
Vorgriffserlass in Niedersachsen zu „Chancenaufenthaltsrecht“ und Aufenthaltserlaubnis nach § 25a und § 25b AufenthG

Meldung vom Mittwoch den 4.05.2022
Leitfaden zur Beratung von Menschen mit Behinderung: aktualisierte Auflage

Meldung vom Freitag den 8.04.2022
Ukraine: Geflüchtete bekommen ab 1. Juni Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII

Meldung vom Mittwoch den 23.03.2022
Ukraine: Linksammlung Bildungsketten

Meldung vom Montag den 21.03.2022
Ukraine: Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche

Meldung vom Mittwoch den 16.03.2022
Ukraine: aktualisierte Informationen / SGB III-Leistungen bei Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG

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Wie kann ich Kontakt aufnehmen?

Wenn Sie durch das Projekt AZF3 beraten bzw. unterstützt werden möchten, dann können Sie hier Kontakt aufnehmen.


Das Projekt „AZF3 – Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge“ wird im Rahmen der ESF-Integrationsrichtlinie Bund, Handlungsschwerpunkt „Integration von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen (IvAF)“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales   Europäischer Sozialfond
Europäischer Sozialfond Förderperiode 2014-2020   Europäische Union
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